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Freundeskreis

Das Kinder- und Jugendhaus St. Josef braucht die Unterstützung vieler Menschen und diese in vielfältiger Art und Weise.

Ich bin sehr froh, dass wir im November 2006 mit der Unterstützung engagierter Freunde und Förderer einen Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendhauses ins Leben gerufen haben.

Die pädagogische Arbeit in unserem Hause wandelt sich ständig. Der regelmäßige Instandhaltungsbedarf unserer Häuser ist erheblich. Die wichtigen Förderprojekte und speziellen Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen stellen uns vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen.

Während meiner langjährigen Tätigkeit im Kinder- und Jugendhaus St. Josef habe ich erfahren, wie wichtig es für die Einrichtung ist, viele Freunde zu haben. Helfen Sie mit, den Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft ein freundliches Zuhause auf Zeit zu schaffen. Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein!

Schwester M. Magda

Werden Sie zum Freund und Förderer des Kinder- und Jugendhauses St. Josef in Bad Oldesloe:

Wenn Sie längerfristig mit einem regelmäßigen Jahresbeitrag helfen wollen und können, sind Sie dauerhaft an der Hilfe für sozial gefährdete Kinder und Jugendliche beteiligt.

Ab einem Jahresbetrag von 30,- EURO (2,50 EURO pro Monat) können Sie Fördermitglied im Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendhauses St. Josef werden.

Werden Sie Fördermitglied! – Hier finden Sie ein Download für die Mitgliedschaft im Freundeskreis des Kinder- und Jugendhauses St. Josef e.V.

Spendenkonto 75 00
Bankleitzahl 213 522 40
Sparkasse Holstein

Träger des Kinder- und Jugendhauses St. Josef ist der Erzbischöfliche Stuhl zu Hamburg (Erzbistum Hamburg) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Träger ist gemäß Steuerbescheid (Freistellungsbescheid) des Finanzamtes für Großunternehmen Hamburg, StNr. 27/115/02214 für 2004 bis 2006 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Werden Sie Fördermitglied!

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 Ich bin damit einverstanden, dass meine Spende von meinem Konto mittels Lastschrift eingezogen wird.

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Ihre Einzugsermächtigung spart Bankgebühren. Die Mitgliedschaft ist zum Ende eines jeden Jahres kündbar. Sie erhalten automatisch eine steuerlich voll abzugsfähige Zuwendungsbestätigung.

 Ich bin mit der Nennung meines Namens als Mitglied im Freundeskreis im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Kinder- und Jugendhauses einverstanden.